Bundestagswahl: Startschuss für die Wählerinnen und Wähler
Briefwahl beginnt am Montag, Wahlbenachrichtigungen werden versandt, Informationen zur Wahl stehen im Internet bereitAb Montag beginnt die Ausgabe der Briefwahlunterlagen in den Städten und Gemeinden. Wer sich in seiner Wahlentscheidung sicher ist, kann seine Briefwahlstimme daher schon jetzt bei dem Wahlamt seiner Heimatgemeinde abgeben.
Zwar werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl erst in der ersten Septemberwoche zugestellt. Die Wahlbenachrichtigungskarten, auf deren Rückseite ein Antragsformular für die Briefwahl abgedruckt ist, müssen spätestens bis zum 5. September 2009 zugegangen sein.
Briefwahlanträge können aber auch ohne diesen Vordruck per Brief oder E-Mail gestellt werden. Zahlreiche Städte und Gemeinden werden als besonderen Service wieder ein elektronisches Antragsformular in ihr Internetangebot einstellen, so dass die Briefwahlunterlagen auf einfache Weise beantragt werden können. Erforderlich sind in jedem Fall die Angabe von Vor- und Familienname, Adresse und Geburtstag.
Der Briefwahlantrag kann auch mündlich im Wahlamt gestellt werden. Wer dort nicht bekannt ist, muss sich ausweisen. Die Unterlagen können bei mündlicher Antragstellung sofort in Empfang genommen werden und die Briefwahl an Ort und Stelle in einer Wahlkabine durchgeführt werden. Wer die Unterlagen auch für eine andere Person wie etwa den Partner oder die Eltern mitnehmen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person(en). Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden.
Über die Einzelheiten des Wahlsystems und des Wahlverfahrens informiert der Landeswahlleiter auf der Internetseite www.wahlen.hessen.de in einem „A bis Z“ der Bundestagswahlen. Außerdem kann man sich hier über den Stimmzettel informieren und erfährt, welche Bewerberinnen und Bewerber auf den einzelnen Landeslisten stehen und in den 21 hessischen Wahlkreisen kandidieren.